Schwierige Themen

Fehlgeburt und Totgeburt

Von einer Fehlgeburt, auch Abort genannt, spricht man, wenn eine Schwangerschaft vor Ablauf der 22. bis 24. Schwangerschaftswoche endet und der Fötus weniger als 500 Gramm wiegt. Nur 15 Prozent aller Fehlgeburten werden als solche erkannt, da die Schwangerschaft in den allermeisten Fällen dann endet, bevor sie überhaupt bemerkt wird. Als totgeboren wird ein Kind dann bezeichnet, wenn es mehr als 500 Gramm wiegt und keine Lebenszeichen aufweist.

Das Thema Fehl- und Totgeburt ist keines, mit dem sich werdende Väter und Mütter vorab gerne beschäftigen. Denn der Verlust des eigenen Kindes ist sicherlich der schlimmste Momente im Leben von Eltern. Scheuen Sie sich nicht, für Sich selbst, Ihre Partnerin als auch für eigene andere Kinder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn die Belastungen für die Partnerschaft oder Familie können enorm sein.

 

Wertvolle Unterstützungsangebote finden Sie auf folgenden Webseiten:

Stille Geburt – Sternenkinder (oesterreich.gv.at)

Broschüre "Stille Geburt" (BMFJ)

Ungewollte Vaterschaft

Eine ungewollte Vaterschaft kann zwei unterschiedliche Ursachen haben:

Man hat einvernehmlichen Sex und es wurde verhütet, jedoch ist bei der Verhütung etwas schief gegangen. Dies mag so manchem Paar schon passiert sein und löst die unterschiedlichsten Reaktionen und Gedanken aus. Man ist vielleicht überfordert mit der Situation, denkt unter Umständen an eine Abtreibung oder aber freut sich nach dem ersten Schock doch gemeinsam über das Baby.

 

Sehr selten kann es passieren, dass die Frau einen starken Kinderwunsch hat und ohne Wissen des Mannes ungenügend verhütet und schwanger wird. Auch wenn Sie ungewollt Vater werden, ist eine Nichtanerkennung der Vaterschaft keine Lösung. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie der leibliche Vater sind, kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden. Spätestens dann steht zweifelsfrei fest, ob Sie der Vater sind oder nicht. Sind Sie der Vater des Kindes, haben Sie auch entsprechende Pflichten dem Kind gegenüber.

 

Feststellung der Vaterschaft durch Gericht (oesterreich.gv.at)

 

Wie auch immer eine gemeinsame Entscheidung aussieht, bedenken Sie: Vielleicht stellt sich das, was anfangs wie eine große und unerwünschte Last im Leben scheint letztendlich doch als großes Glück dar. Machen Sie keine überstürzten Handlungen, sprechen Sie mit Ihrer Partnerin über Ihre Gefühle und über mögliche Konsequenzen. Bedenken Sie, dass die Situation auch für Ihre Partnerin eine große Herausforderung darstellt und zwingen Sie sie auf keinen Fall zu einer Abtreibung.

Möglicherweise bauen Sie unabhängig von der Entstehungsgeschichte eine gute Beziehung zu dem Kind auf.

Abtreibung

Über die Abtreibung eines ungeborenen Kindes kann – aus verständlichen Gründen – alleine die Frau entscheiden. Sehr oft ist die Entscheidung alles andere als leicht und benötigt vor allem Zeit – Zeit, die man mitunter nicht in genügendem Ausmaß hat. Wenden Sie sich, wenn möglich gemeinsam, an eine professionelle Beratungsstelle, um gemeinsam zu erarbeiten, was eine Entscheidung in die eine oder andere Richtung bedeuten würde.

Eine Abtreibung ist gesetzlich dann straffrei, wenn Sie von einem/r Arzt/Ärztin nach einer Beratung und innerhalb der ersten drei Monate nach dem Beginn der Schwangerschaft (=erfolgte Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutterschleimhaut) vorgenommen wird.

 

Beratungsstellen bei Abtreibungen

Nicht biologischer Vater ("Kuckuckskinder")

Man schätzt, dass in Österreich etwa 10% aller Kinder sogenannte „Kuckuckskinder“ sind, der vermeintliche Vater also nicht der biologische Vater ist. Oftmals weiß darüber Vater und Kind als auch die Mutter nicht Bescheid. Sollten Sie Zweifel an der Vaterschaft Ihres Kindes haben, besteht die Möglichkeit eines Vaterschaftstestes. Sollte sich herausstellen, dass Sie nicht der leibliche Vater sind, kann dies zu Verunsicherung, Zweifel, Ängsten, usw. führen. Enttäuschung über Ihre Partnerin kann aufkommen und die Situation kann eine Belastungsprobe für die Beziehung sein. Neben all den negativen Gefühlen in solch einer Situation seien Sie sich aber auch bewusst, dass „Vater sein“ weitaus mehr als der biologische Vater zu sein bedeutet. Eine gute und gelebte Vater-Kind-Beziehung ist unabhängig von Genen und Vererbung. Und auch wenn die Enttäuschung dermaßen groß ist, dass Sie an eine Trennung von der Partnerin denken, seien Sie sich bewusst, dass Ihr Kind keinerlei Verantwortung an der Situation trägt. Ihr Kind wird Sie weiterhin als Vater sehen und brauchen.

Unterstützung zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrer Familien- oder Männerberatungsstelle (siehe Beratung) in Ihrer Nähe.