Beruf und Karenz

Immer mehr Väter wolle einerseits mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen, müssen aber andererseits oftmals beruflichen Verpflichtungen nachkommen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Familie, Arbeit und Freizeit besser vereinbaren können. Denn die Vereinbarung von Familie und Arbeit muss kein Widerspruch sein.

Fragt man Väter vor der Geburt, ob sie sich vorstellen können, in Väterkarenz zu gehen, so beantworten an die 50 Prozent diese Frage mit „Ja“. Nach der Geburt des Kindes sind es jedoch derzeit nur zirka 9 Prozent aller Väter. Es gibt also eine große Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Die Gründe dafür sind vielfältig: Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes, negative Reaktionen von Vorgesetzten und ArbeitskollegInnen, höheres Einkommen der Männer im Gegensatz zu den Frauen, eigene Unsicherheiten. Das Ergebnis ist, dass Väter die „Ernährer“-Rolle übernehmen, während die Mütter sich um die Kinder kümmern.

Wie kann eine bessere Vereinbarkeit erreicht werden? Sprechen Sie mit ihrer Partnerin über ihre Wünsche und Vorstellungen und haben Sie ein offenes Ohr für deren Bedürfnisse! Versuchen Sie gemeinsam für Sie beide zufriedenstellende Lösungsmodelle zu finden. Haben Sie sich für ein Modell entschieden, so bedeutet dies nicht, dass dieses in Stein gemeißelt ist. Bedürfnisse ändern sich, vor allem nach der Geburt des Kindes – bleiben Sie also flexibel. Sprechen Sie – so keine negativen Konsequenzen zu befürchten sind – über Ihre beruflichen Änderungswünsche mit Ihrem Arbeitgeber. Setzen Sie Prioritäten und überlegen Sie, welche teuren finanziellen Anschaffungen notwendig sind und welche nicht.

Seien Sie sich auch bewusst, dass es auch für Ihr Unternehmen ein Gewinn ist, wenn es zufriedene MitarbeiterInnen hat. Auch wenn kinder-, familien- und väterfreundliche Unternehmen nicht mehr nur Schlagwörter sind, so sehen doch noch so manche Verantwortungsträger lediglich die Schwierigkeiten, welche für die Betriebe und die Belegschaft bei einer Karenzierung oder Arbeitszeitreduzierung eines Mitarbeiters entstehen. Versuchen Sie, Vorgesetzte und KollegInnen in Gesprächen von den Vorteilen zu überzeugen. Diese sind unter anderem: Höhere Leistungsfähigkeit und Motivation von zufriedenen Vätern; Väter erwerben sogenannte „soft skills“ oder soziale Kompetenzen, wenn Sie Zeit mit ihren Kindern verbringen; auch die emotionale Intelligenz wird gefördert, da im Umgang mit dem Kind Empathie, also das Einfühlungsvermögen, gefragt ist.

Elternkarenz

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Elternkarenz. Dieser Anspruch beginnt nach dem Ende der achtwöchigen Mutterschutzfrist und muss mindestens 2 Monate dauern. Zudem kann die Karenz maximal zweimal zwischen den Eltern geteilt werden. Wenn Sie in Karenz gehen möchten, müssen Sie ihren Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich informieren, da es Meldefristen gibt. Während der Karenz besteht ein arbeitsrechtlicher Kündigungs- und Entlassungsschutz, welcher maximal bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes dauert. Das Dienstverhältnis bleibt also aufrecht. Darüber hinausgehende Karenzierungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

WICHTIG: Während der Elternkarenz erhalten Sie keinen Lohn bzw. kein Gehalt!

WICHTIG: Nehmen Sie als Vater zuerst die Elternkarenz in Anspruch, müssen Sie den Dienstgeber spätestens 8 Wochen nach der Geburt über Beginn und Dauer informieren. Nehmen Sie die Elternkarenz später in Anspruch, sollten Sie den Arbeitgeber frühestens 4 Monate schriftlich vor Beginn informieren, da erst ab diesem Zeitpunkt ein Kündigungsschutz besteht.

 

Sollten Sie spezifische Fragen rund um die Elternkarenz haben – z.B. Auswirkungen auf Pensionsversicherungszeit, Abfertigung, Urlaubsansprüche -, wenden Sei sich an Interessensvertreter wie zum Beispiel der Arbeiterkammer oder den Betriebsrat. Weitere Informationen finden Sie unter anderen hier:

Karenz-Regelung

Kinderbetreuungsgeld

Das komplexe Thema Kinderbetreuungsgeld finden Sie gut abgebildet auf den folgenden beiden Seiten:

Kinderbetreuungsgeld (oesterreich.gv.at)

Kinderbetreuungsgeld (Arbeiterkammer)

Familienbeihilfe

Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben, haben Anspruch auf Familienbeihilfe für diese. Dieser Anspruch besteht für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 25. Geburtstag), wenn die Kinder eine berufliche Aus- oder Fortbildung machen. Für dauernd erwerbsunfähige Kinder gibt es keine Altershöchstgrenze.

 

Die Höhe des Grundbetrages der Familienbeihilfe, der monatlich ausbezahlt wird, hängt vom Alter des Kindes ab.

 

Bei mehreren Kindern erhöht sich dieser Betrag in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder. Wenn Sie lohnsteuerpflichtig sind, wird Ihnen monatlich pro Kind der Kinderabsetzbetrag in der Höhe von 58,40 Euro ausbezahlt. Zusätzlich erhalten Sie für Kinder im Alter zwischen 6 und 15 Jahre jeweils im September das Schulstartgeld in der Höhe von 100 Euro. Für erheblich behinderte Kinder erhöht sich die Familienbeihilfe um monatlich 150 Euro.

 

Die Familienbeihilfe können Sie über das zuständige Finanzamt (abhängig vom Ihrem Wohnsitz) oder online über Finanzonline beantragen. Auch können Sie vorab die Höhe der Familienbeihilfe über den Familienbeihilferechner der Arbeiterkammer berechnen.

 

Weitere Informationen zur Familienbeihilfe finden Sie hier:

Familienbeihilfe (oesterreich.gv.at)

underhöhte Familienbeihilfe (oesterreich.gv.at)

oder erhalten Sie über das Familienservice des Bundesministeriums für Familien und Jugend unter der kostenlosen Rufnummer:

0800 240 262

Papamonat

Alle Informationen rund um das Papamonat finden Sie gut erklärt auf Papamonat (Arbeiterkammer)

Elternteilzeit

Alle Informationen rund um die Elternteilzeit finden Sie gut erklärt auf Elternteilzeit - Arbeitszeit verschieben oder reduzieren (Arbeiterkammer)